vorübergehende Einfuhr und Veredelungsverkehr
Unter vorübergehender Verwendung (export) ist die Zulassung der Einfuhr/ Ausfuhr unter teilweiser oder vollständiger Aussetzung der Zoll- und Steuerabgaben von Waren durch die Zollbehörden vorgesehen, unter Voraussetzung, daß diese Waren in unverändertem Zustand wieder ausgeführt/eingeführt werden.Die Vorlage eines entsprechenden Papiers über die verbindliche Ausfuhr/ Einfuhr (Sicherstellung) ist erforderlich.
Die Zollstellen der Russischen Föderation dürfen nicht die vorübergehende Einfuhr/Ausfuhr von Waren zulassen, wenn es keine einwandfreie Identifizierung vorliegt.
Die Frist für die vorübergehende Einfuhr wird durch eine zuständige Zollbehörde festgesetzt und kann nicht zwei Jahre übersteig.
Bei einer teilweisen Befreiung von den Einfuhrabgaben beträgt der Zoll monatlich 3 Prozent des Betrages, der bei der Überführung der betreffenden Ware in den freien Verkehr anfallen würde.
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Das Verfahren der Veredelung der Waren sieht den Gebrauch der ausländischen Waren auf dem Territorium der Russischen Föderation ohne Anwendung jeglicher handelspolitischen Maßnahmen und unter Voraussetzung der Erstattung entrichteter Einfuhrabgaben bei der Ausfuhr vor.
Zu den Veredelungsoperationen zählen:
1) Anfertigung (inklusive Montage und Anpassung)
2) Ver- und Bearbeitung von Waren
3) Reparatur (inklusive Wiederherstellung und Instandsetzung)
Für die Vornahme des Veredelungsvorganges für ausländische Waren im Zollgebiet ist eine entsprechende Lizenz der Zollbehörde notwendig, die unter einer Voraussetzung ausgestellt wird, wenn die eingeführten Waren in veredelten Erzeugnissen erkennbar bleiben.
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